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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10   

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https://dejure.org/2013,42732
LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10 (https://dejure.org/2013,42732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - L 27 R 703/10 (https://dejure.org/2013,42732)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - L 27 R 703/10 (https://dejure.org/2013,42732)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
    Die Annahme einer Versorgungsehe nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen dem Versorgungszweck zumindest gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, BSGE 103, 99).

    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 46 Abs. 2a SGB VI als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Rentenversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 a.a.O. m.w.N.).

    Lediglich wenn der Hinterbliebene keine - glaubhaften - Angaben über die inneren Umstände macht, darf sich die Ermittlung, welche Gründe für die Eheschließung ausschlaggebend waren, und die Prüfung, ob es sich dabei um besondere Umstände im Sinne des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI handelt, auf nach außen tretende objektive Tatsachen beschränken (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 a.a.O. m.w.N.).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
    Der Begriff der "besonderen Umstände" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 -, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1986 a.a.O.).

    Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI wird nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Verbindung mit § 292 Zivilprozessordnung der volle Beweis erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1986 a.a.O.) .

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 101/08 R -, bei Juris).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 27 R 703/10
    Danach sind als besondere Umstände alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71 -, BSGE 35, 272 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
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